Presse & Aktuelles
- | Pressemitteilung 1/2024 des Sozialgerichts Koblenz
Richterin am Sozialgericht Silvia Sauerbrei in den Ruhestand verabschiedet
WeiterlesenAm 29.02.2024 verabschiedete der Präsident des Sozialgerichts Koblenz Dr. Franz Werner Gansen die Richterin am Sozialgericht Silvia Sauerbrei in den wohlverdienten Ruhestand. Er hob insbesondere die über 40jährige erfolgreiche Tätigkeit im öffentlichen Dienst - die Richterin war zunächst in der Arbeitsverwaltung beschäftigt gewesen - sowie ihre herausragenden Kenntnisse in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung hervor. Mit ihrem…
Pressemitteilung 6/2023 des Sozialgerichts Koblenz
WeiterlesenAuf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin und nach Zustimmung des Richterwahlausschusses hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Richter am Landessozialgericht Dr. Andreas Müller zum Vizepräsidenten des Sozialgerichts Koblenz ernannt. Der Vizepräsident des Landessozialgerichts Matthias Willersinn überreichte ihm am Montag, dem 16.10.2023, im Rahmen einer Feierstunde die Urkunde. Für das neue Amt wünschte er, auch im Namen der…
Pressemitteilung 5/2023 des Sozialgerichts Koblenz
WeiterlesenAm 30. Juni 2023 verabschiedete der Präsident des Sozialgerichts Koblenz Dr. Franz Werner Gansen Frau Justizinspektorin mit Amtszulage Margarete Ewert und Herrn Richter am Sozialgericht Josef Grajewski in den wohlverdienten Ruhestand.
Pressemitteilung 4/2023 des Sozialgerichts Koblenz
WeiterlesenFahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten
Pressemitteilung 3/2023 des Sozialgerichts Koblenz
WeiterlesenDienstjubiläum der Richterin am Sozialgericht Renate Starke
Pressemitteilung 2/2023 des Sozialgerichts Koblenz
WeiterlesenAm 13.04.2023 beging die Richterin am Sozialgericht Sauerbrei Silvia Sauerbrei ihr 40-jähriges Dienstjubiläum.
Pressemitteilung 1/2023 des Sozialgerichts Koblenz
WeiterlesenAb dem 01.04.2023: Neuer Präsident des Sozialgerichts Koblenz
Pressemitteilung 2/2022 des Sozialgerichts Koblenz
Weiterlesen„Das SGB V eröffnet keinen postmortal wirkenden Anspruch, Versicherten nach ihrem Tod eine Chance auf Wiederauferstehung von den Toten zu eröffnen“