Ihr Weg zu uns

Mit dem Auto

Anfahrtbeschreibung aus Richtung Mainz / Frankfurt über die A 61

  • auf der A 61 Abfahrt "Pfaffenheck/Waldesch" Richtung "Koblenz" auf die Hunsrückhöhenstraße (B 327

  • von der Südtangente (Rheinbrücke) in Koblenz abfahren, Richtung "Koblenz-Innenstadt" rechts abbiegen und wieder rechts einordnen (Richtung "Innenstadt")

  • unter der Bahnbrücke durchfahren und nach ca. 100 m halbrechts in die Mainzer Straße fahren und dieser folgen

  • ca. 100 m nach dem auf der rechten Seite liegenden Schloss links einordnen –Sozialgericht (Neues Justizzentrum)

        Anfahrtbeschreibung aus Richtung Köln / Bonn über die A 61

  • auf der A 61 am Koblenzer Kreuz auf die A 48 Richtung "Koblenz"

  • Abfahrt "Koblenz" auf die B 9 Richtung "Koblenz-Innenstadt"

  • über die Europabrücke (Mosel) und anschließend rechts halten zum Einordnen in den Kreisverkehr Richtung "City (Saarplatz)"

  • den Kreis halb durchfahren und in Höhe Polizeipräsidium verlassen (Am Wöllershof)

  • weiter geradeaus, vorbei an Globus und Zentralplatz bis zur Fußgängerampel in der Clemensstraße der abknickenden Vorfahrtstraße rechts folgen, ca. 150 m auf der rechten Seite –Sozialgericht (Neues Justizzentrum)

        Anfahrtbeschreibung aus Richtung Frankfurt über die A 3

  • Abfahrt "Dernbacher Dreieck" Richtung "Trier/Koblenz" (A 48)

  • Abfahrt "Koblenz" auf die B 9 Richtung "Koblenz Innenstadt"

  • dann weiter wie unter "aus Richtung Köln / Bonn ..." ab Punkt 3 beschrieben

        Anfahrtbeschreibung aus Richtung Trier über die Autobahn A 48

  • auf der A 48 die Abfahrt "Koblenz" auf die B 9 Richtung " Koblenz" fahren

  • dann weiter wie unter "aus Richtung Köln / Bonn ..." ab Punkt 3 beschrieben

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten (gebührenpflichtig) befinden sich in unmittelbarer Nähe in der Tiefgarage "Schloss". Zusätzliche Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung finden Sie in derTiefgarage "Görresplatz". Nähere Informationen zu diesen Parkplätzen, ihrer Lage sowie der Parkdauer und derGebührenerhalten Sie bei derStadt Koblenz. Weitere Informationen können Sie auch demStadtplanentnehmen.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit der Bahn

  • Sie fahren mit der Bahn bis Koblenz Hbf. Von dort können Sie mit dem Bus das Sozialgericht Koblenz erreichen. Das Gerichtsgebäude verfügt über einen behindertengerechten Eingang, die Sitzungssäle sind für Behinderte gut erreichbar.

  • Informationen über die Fahrzeiten erhalten Sie bei derDeutschen Bahn AG.
     

Mit dem Bus

  • Ab Hauptbahnhof mit der Linie 1bis Haltestelle "Stadttheater". Der Gehweg beträgt von dort ca. 2 Minuten.

  • Sie können auch vom Bahnhof aus mit den Linien 5, 8, 8A, 9, 10 und S bis zum Zentralplatz fahren und von dort  

    • entweder mit der Linie 1 weiterfahren

    • oder zu Fuß - ca. 200 m - durch die Clemensstraße nach rechts zur Deinhardpassage gehen.

  • Die Linie 1 erreichen Sie auch über die Haltestellen "Löhr-Center" und "Zentralplatz". Beide Haltestellen werden von nahezu sämtlichen Buslinien ab dem Hbf angefahren.

  •  Informationen zu dem Liniennetzplan und den Fahrtzeiten erhalten sie beim Fahrplanservice der Koblenzer Elektrizitäts- und Verkehrsaktiengesellschaft(KEVAG).