Symbolbild Mediation
Mediation

Güterichter/Mediation am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz

Den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens bietet die rheinland-pfälzische Sozialgerichtsbarkeit neben der richterlichen Streitentscheidung und dem gerichtlichen Vergleich die Möglichkeit der Streitbeilegung durch die Durchführung eines Güterichterverfahrens (§§ 278 Absatz 5 Zivilprozessordnung - ZPO- in Verbindung mit 202 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG) an.

Hierzu kann das Gericht die Beteiligten für eine Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Die Güterichterin des Sozialgerichts Koblenz ist speziell in der Methode der Mediation besonders ausgebildet und erfahren.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die am Konflikt Beteiligten ihren Konflikt selbst und einvernehmlich auf der Basis gegenseitigen Verständnisses mit Blick auf ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse zu lösen versuchen. Dabei hilft eine Güterichterin oder ein Güterichter, der das Verfahren strukturiert und steuert. Die Güterichterin oder der Güterichter treffen selbst keine Entscheidung in der Sache. Sie unterstützen als allparteiliche Dritte die Erarbeitung einer eigenverantwortlichen und zukunftsorientierten Konfliktlösung durch die Beteiligten. Maßgeblich sind nicht die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits, sondern die Motive und Interessen der Beteiligten.

Die Mediationssitzungen sind nicht öffentlich. Die das Mediationsverfahren leitenden Güterichterinnen und Güterichter sowie die Beteiligten sichern Vertraulichkeit zu. Ein Mediationsverfahren verkürzt in der Regel das Gerichtsverfahren.

Für die Mediation sind grundsätzlich Verfahren aus allen Rechtsgebieten geeignet.

Für weitere Informationen steht Ihnen die ausgebildete Güterichterin am Sozialgericht Koblenz gerne zur Verfügung:

Frau Karin Simanowski, Tel.: 0261-1307-20246