Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 17.10.2017, S 14 AS 883/15
Die Klägerin, eine alleinstehende Arbeitslose aus dem Westerwald, bemüht sich seit Jahren um Hartz IV Leistungen. Das zuständige Jobcenter lehnte eine entsprechende Leistungsgewährung ab, weil die Frau über Vermögen verfüge, und zwar in Gestalt eines von ihr selbst bewohnten Eigenheims. Zur Überbrückung sind ihr lediglich Darlehen gewährt worden. Ein selbstgenutztes Eigenheim ist an sich zwar als Vermögen geschützt. Das gilt allerdings dann nicht, wenn es unangemessen groß ist. Alleinstehenden wird dabei im Regelfall eine Wohnfläche von 90 qm zugebilligt. Die hier betroffene Immobilie hat jedoch eine Wohnfläche von mehr als 150 qm und ist damit unangemessen groß. Während des laufenden Gerichtsverfahrens hat die Klägerin das Haus dann an ihren Rechtsanwalt verkauft, der sie in dem gerichtlichen Verfahren von Anfang an vertreten hat. Der vereinbarte Kaufpreis soll nach dem Vertrag erst nach mehr als zehn Jahren gezahlt werden, wenn die Klägerin längst im Rentenalter ist. Gleichzeitig hat sich die Klägerin dem Anwalt gegenüber verpflichtet, für den Verbleib in dem Haus eine monatliche Miete zu zahlen. Für diese Miete soll nach den Vorstellungen beider das Jobcenter aufkommen. Diese Erwartung wird sich nicht erfüllen. Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen und festgestellt, dass der Kaufvertrag sittenwidrig und damit nichtig sei. Demgemäß bleibe die Klägerin Hauseigentümerin und sei nicht vermögenslos. Der notarielle Kaufvertrag sei nur geschlossen worden, um sich zu Lasten der Allgemeinheit zu bereichern. Das gelte auch für den Anwalt, denn dieser wolle eine vom Jobcenter bezahlte Miete kassieren, ohne für das Haus bezahlt zu haben. Als besonders merkwürdig wertet das Gericht, dass der Anwalt nach dem notariellen Vertrag die vom Jobcenter finanzierte Miete sogar behalten könne, wenn er das Haus später an die Klägerin zurückübereigne. In diesem Fall hätte er über Jahre eine von der Allgemeinheit finanzierte Miete für ein Haus erhalten, für das er nie irgendetwas bezahlt habe.