Sozialgericht Koblenz

Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Aktuelles

Auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin und nach Zustimmung des Richterwahlausschusses hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Richter am Landessozialgericht Dr. Andreas Müller zum Vizepräsidenten des Sozial­gerichts Koblenz ernannt. Der Vizepräsident des Landessozialgerichts Matthias Willersinn überreichte ihm am Montag, dem 16.10.2023, im...

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