Sozialgericht Koblenz

Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Aktuelles

Auch im abgelaufenen Jahr 2011 musste das Sozialgericht Koblenz wieder eine hohe Belastung bei den Verfahrenseingängen bewältigen. Insgesamt waren mehr als 6.000 neue Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren zu verzeichnen, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um mehr als 6% bedeutet. Zwar war erstmals seit Jahren ein leichter Rückgang...

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